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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Qverboot Yachtservice

Art und Umfang der Leistung
Die Firma Qverboot verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten und / oder Reparaturarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer Vereinbarungen.

Personal
Die Firma Qverboot Yachtservice stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma Qverboot. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Teamleiter der Firma Qverboot Yachtservice überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhälnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma Qverboot Yachtservice eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

Reinigungsmittel und Geräte / Werkzeuge und Materialien
Die Firma Qverboot Yachtservice stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet, Außenreinigungen werden grundsätzlich mit klarem Wasser, bei stärkeren Verschmutzungen mit komplett abbaubaren Zusatzstoffen, gewaschen. 

Gewährleistung/Auftragserfüllung
Da Außenreinigungen einem schnellen zeitlichen Verfall unterliegen gelten die Werkleistungen der Firma Qverboot Yachtservice grundsätzlich als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma Qverboot Yachtservice eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen - gleiches gilt für Innenreinigung. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma Qverboot Yachtservice weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

Bei beauftragten Service- und Reparaturarbeiten sowie technischen Installationen und Erweiterungen übernimmt Qverboot die Haftung für die verbauten Teile und Systeme sofern diese auch von Qverboot geliefert wurden. Qverboot übernimmt keine Haftung für die Qualität der Teile, bzw. erkennt keine Haftung für Folgeschäden an, wenn Geräte oder Systeme durch Dritte -auch den Eigner - bereitgestellt wurden. Eine Haftung für Schäden, die über den Wert der eigentlichen Reparatur hinausgehen, übernimmt Qverboot nicht.

 

Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Qverboot Yachtservice herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Qverboot Yachtservice im Rahmen der Wiederbeschaffungen.

Ausführung durch andere Unternehmen
Die Firma Qverboot Yachtservice ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

Unterbrechung der Arbeiten
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Qverboot Yachtservice den Service, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Qverboot Yachtservice verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

Haftung und Haftungsbegrenzung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma Qverboot Yachtservice im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Qverboot Yachtservice im Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma Qverboot Yachtservice auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma Qverboot Yachtservice ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Qverboot Yachtservice in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.


Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

Zahlung des Entgelts
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma Qverboot Yachtservice ihre Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.


Die Firma Qverboot Yachtservice ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Qverboot Yachtservice den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Qverboot Yachtservice berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.


Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Qverboot Yachtservice über den Betrag verfügen kann. Iahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma Qverboot Yachtservice berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.


Sollten der Firma Qverboot Yachtservice Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Qverboot Yachtservice gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Qverboot Yachtservice ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorrauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.


Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Qverboot Yachtservice berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.  Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lübeck.


Stand 01/2024

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